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DAUERHAFTE HAARENTFERNUNG MIT I²PL VORHER/NACHHER



Aufgrund eines Gesetz vom 29.08.2005 (BGBl. I S. 2570) wurde der Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) dahingehend erweitert, dass seit dem 01.04.2006 keine Darstellung von vergleichenden bildlichen Darstellung des Körperzustandes oder das Aussehens vor und nach einer Anwendung gezeigt werden darf, soweit sich die Darstellung auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht, § 1 Abs. 1 Nr. 2 a. E. HWG. Verstöße gegen dieses Verbot sind gem. § 15 Abs. 1 Nr. 8 HWG ordnungswidrig und können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.

 

Aus diesem Grund dürfen wir derzeit keine Vorher-Nachher-Bilder unserer Behandlungen zeigen. In unseren kostenlosen und ausführlichen Beratungsgesprächen können wir Ihnen gerne die Erfolge unserer Behandlungsmethoden detailliert erläutern. Sollte sich eine rechtliche Änderung ergeben, werden wir die Bilder an dieser Stelle wieder zur Verfügung stellen.

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Terminvereinbarung und Beratung: 069 / 2108 9619